30 Jahre Freundschaftsvertrag
Am 27. Februar 1992 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische und Slowakische Föderative Republik den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet.
Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher setzten für die Bundesrepublik Deutschland ihre Unterschrift unter den Vertrag, der Staatspräsident Václav Havel sowie Außenminister Jiři Dienstbier für die Tschechische und Slowakische Föderative Republik.
Der Vertrag umfasst 35 Artikel und mit ihm wurde beschlossen, „an die jahrhundertelangen fruchtbaren Traditionen gemeinsamer Geschichte und an die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit anzuknüpfen sowie ihre gegenseitigen Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit auf eine zukunftsweisende Grundlage zu stellen.“
Artikel 20 bezieht sich auf die deutsche Minderheit. Darin heißt es etwa: „Die Zugehörigkeit zur deutschen Minderheit in der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik ist persönliche Entscheidung jedes einzelnen, die für ihn keinen Nachteil mit sich bringen darf.“
Tschechien und die Slowakei haben als Nachfolgestaaten die Verpflichtungen des Vertrages übernommen.
Red
Tipp: Den ganzen Vertrag können Sie hier lesen.