Stellungnahme AGDM

AGDM-Stellungnahme zur Umbenennung des BKGE

Im August 2023 hat die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth eine Aufgabenerweiterung des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in einem neu gefassten „Errichtungserlass“ festgeschrieben. Darüber informierte das Institut am 26. September 2023 auf seiner Webseite. Zugleich – und fast unbemerkt – fand eine Namensänderung in Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE) statt. Die Worte „der Deutschen“ wurden gestrichen.

Diese Entscheidung blieb nicht ohne Kritik: So veröffentlichte der Bund der Vertriebenen eine Stellungnahme, in der er seine ablehnende Haltung zum Ausdruck brachte. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wiederum verlangte im Rahmen einer Kleinen Anfrage Auskunft über die Hintergründe der Umbenennung.

Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, äußerte sich zu der Namensänderung und kritisierte den fehlenden Dialog im Vorfeld der Neuausrichtung des BKGE. Darüber hinaus stellte sie Folgendes fest: „Als Brückenbauer für Verständigung, Traditionen und die deutsche Kultur agieren die Angehörigen der deutschen Minderheiten, die in den Aussiedlungsgebieten in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien verblieben sind, bis heute. Ihre Geschichte und Kultur, die Integration in unsere Gesellschaft sowie die Versöhnungs- und Verständigungsarbeit mit unseren östlichen Nachbarn können uns gerade in diesen Zeiten viel lehren. Dieser Bereich sollte gerade jetzt gestärkt und nicht vernachlässigt werden.“

Auch die AGDM in der FUEN betrachtet die Entwicklung mit Sorge: Nicht nur die Heimatvertriebenen und ihre Geschichte, sondern auch die bis heute vor Ort lebenden deutschen Minderheiten werden mit der Umbenennung des BKGE unsichtbar gemacht. Eine bedrohliche Tendenz, denn es geht hier nicht allein um sprachliche Fragen: Mit der Tilgung der Worte „der Deutschen“ ist der Boden bereitet, um sich – vermutlich auch inhaltlich – schleichend immer weniger mit den deutschen Minderheiten, Heimatvertriebenen und Spätaussiedlern auseinanderzusetzen.

Dies bedeutet nicht nur eine kulturelle und wissenschaftliche Verarmung, sondern zum Teil auch Existenzgefährdung, wenn die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung nicht mehr gesehen wird. In Zeiten, in denen einerseits der interkulturelle Austausch gerade mit dem östlichen Europa eine so wichtige Friedensarbeit darstellt und andererseits die Förderung vieler Projekte ohnehin zurückgefahren oder gar eingestellt wird, halten wir dies für kontraproduktiv. Nicht zuletzt irritiert der Schritt vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes dazu verpflichtet ist, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu pflegen und die wissenschaftliche Forschung sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistung in diesem Bereich zu fördern.

Wenn die bisherigen zentralen Tätigkeitsfelder (unter anderem „die Beratung und Unterstützung der Bundesregierung in allen die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen, insbesondere in den Angelegenheiten der Durchführung des § 96 Bundesvertriebenengesetz“) „auch weiterhin in vollem Umfang zu den Aufgaben des BKGE gehören“, wie in einer Pressemitteilung des BKGE vom 26. September 2023 verlautbart, bleibt die Frage, warum die Umbenennung nötig war.

Die AGDM in der FUEN fordert, die Namensänderung des BKGE rückgängig zu machen und den Deutschen im östlichen Europa damit die Präsenz zurückzugeben, die ihnen als wesentlicher Teil der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gebührt.

AGDM/Red