Darf ich bei der Bundestagswahl wählen?
In der Slowakei leben viele Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Einige unserer karpatendeutschen Landsleute besitzen neben der slowakischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt darf auch den Bundestag wählen und das unabhängig davon, ob man einen Wohnsitz in Deutschland hat oder nicht. Die nächsten vorgezogenen Bundestagswahlen werden voraussichtlich Ende Februar 2025 stattfinden.
Deutsche Staatsbürgerschaft und Erstwohnsitz in Deutschland
Wer seinen Erstwohnsitz in der Deutschland hat und volljährig ist, kann in Deutschland selbstverständlich den neuen Bundestag wählen und das entweder im Wahllokal oder per Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung wird aisch an die Meldeadresse versandt. Falls gewünscht, kann der Antrag auf Briefwahl direkt danach erfolgen.
Deutsche Staatsbürgerschaft und kein Erstwohnsitz in Deutschland
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber keinen Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, die man auf der Webseite der Bundeswahlleiterin findet. Dies muss spätestens zum 21. Tag vor der Wahl geschehen, damit die Briefwahlunterlagen pünktlich zugesandt werden können. Die Briefwahlunterlagen erhält man gemeinsam mit dem Wahlschein per Post.
Keine deutsche Staatsbürgerschaft
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann leider nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Karpatendeutsche Landsleute, die lediglich einen slowakischen Pass besitzen und in Deutschland oder Österreich leben, können jedoch dort ihre Stimme bei den Kommunal- und Europawahlen abgeben.
Wir rufen wie immer alle Landsleute und Auslandsdeutschen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und unsere Demokratien in Europa aktiv mitzugestalten.
Yannick Baumann