Günter Krings neuer Minderheitenbeauftragter
Das Bundeskabinett hat den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, zum neuen Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen. Günter Krings wird das Amt bis zur Bestellung eines neuen Beauftragten durch die nächste Bundesregierung übernehmen.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière betonte: Die Bundesregierung unterstreicht damit die Bedeutung, die sie diesem Amt beimisst, weil sie sich ungebrochen in einer besonderen Verantwortung für die Spätaussiedler, für die Angehörigen der deutschen Minderheiten, die in den Herkunftsgebieten verbleiben wollen, den Angehörigen der deutschen Minderheit in Dänemark sowie den nationalen Minderheiten in Deutschland sieht.
Rechtswissenschaftler aus Mönchengladbach
Dr. Günter Krings ist seit 2002 Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er ist direkt gewählter Abgeordneter der Stadt Mönchengladbach und seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Davor war er seit 2009 als stellvertretender Fraktionsvorsitzender für die Koordination der Innen- und Rechtspolitik der Union zuständig.
Dr. Günter Krings studierte Rechtswissenschaften und Geschichte an der Universität zu Köln. Als Fulbright-Stipendiat studierte er an der Temple University, School of Law in Philadelphia US-amerikanisches und internationales Recht. Inzwischen ist er Vorstandsmitglied der Deutsch-Amerikanischen-Juristenvereinigung (DAJV) und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG).
Dr. Günter Krings arbeitete zunächst als Berater im „Public Sector“ bei der Unternehmensberatung Kienbaum und war später einige Jahre, auch neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter, als Rechtsanwalt in der Kanzlei Kapellmann tätig. Seit Dezember 2013 ruht seine Rechtsanwaltszulassung. Von 1997 bis zu seiner Promotion 2002 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht in Köln, wo er inzwischen eine Honorarprofessur für Staatsrecht innehat.