FUEN

Die Bürgerinitiative „Minority SafePack“ zieht vor Gericht

Der Bürgerausschuss der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“ fordert das Gericht der Europäischen Union auf, die Entscheidung der Kommission zur Initiative für nichtig zu erklären

Am 24. März 2021 reichte der Bürgerausschuss der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack – Eine Million Unterschriften für die Vielfalt in Europa“ (MSPI) beim Gericht der Europäischen Union eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die MSPI ein, die sie in ihrer Mitteilung vom 15. Januar 2015 kundgetan hatte.

Die Klageschrift basierte auf einer sorgfältigen juristischen Prüfung der Mitteilung der Kommission durch den Bürgerausschuss, die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) als Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion sowie ihrer Rechtsvertreter. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung tiefgreifend mangelhaft ist, weil die Europäische Kommission darin gegen ihre gesetzliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe.

Initiatoren klagen Versäumnisse der Kommission an

Die Kommission habe es versäumt, die Initiative richtig zu interpretieren. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen seien im Hinblick auf die Ziele der Minority SafePack Initiative offensichtlich unangemessen. 

Es liegen auch ausreichende Gründe für die Annahme vor, dass die Kommission ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen ist, was einen groben Verfahrensfehler darstellt. Darüber hinaus sei die Kommission nicht auf die mündlichen Ausführungen eingegangen, die die Initiatoren bei dem Treffen mit der Kommission und bei der öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorgebracht haben. Die Kommission ging auch nicht auf die detaillierten schriftlichen Erläuterungen und Klarstellungen zum Anwendungsbereich der MSPI ein, welche von den Initiatoren vorgelegt wurden. 

Aufgrund der obigen Ausführungen erachteten der Bürgerausschuss und die FUEN hinreichende Gründe für einen Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission.

FUEN/Red